Vorrangregeln kommen zur Anwendung, wenn bei der Annäherung zweier Luftfahrzeuge kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden kann (diese Regeln beziehen sich nicht nur auf Paragleiter). Der Pilot, dem Vorrang zusteht, hat Richtung und Geschwindigkeit beizubehalten. Er ist aber nicht von der Verpflichtung befreit, alles zu tun, um einen Zusammenstoß zu vermeiden!
Gegenrichtung:
Kommen 2 Luftfahrzeuge aufeinander zu, müssen beide nach rechts ausweichen.
Kreuzende Kurse:
Nähern sich 2 Luftfahrzeuge auf kreuzenden Kursen, muss der Pilot des von links kommenden Luftfahrzeuges ausweichen.
Überholen:
Der Überholte hat Vorrang. Überholt wird rechts.
Fliegen am Hang:
Im Hangaufwind werden beim Achtern die Wenden stets vom Hang weggeflogen. Nähern sich zwei Paragleiter (bzw. Hängegleiter, Segelflugzeuge) auf Gegenkurs, so muss derjenige nach rechts ausweichen, der den Hang zur Linken hat. Vor einer Kehre muss sich der Pilot davon überzeugen, dass der Luftraum hinter ihm frei ist.
Fliegen in der Thermik:
Im thermischen Aufwind wird normalerweise gekreist. Der Pilot, der als Erster in einem thermischen Aufwind kreist, bestimmt die Drehrichtung. Alle Nachkommenden haben in derselben Richtung zu kreisen.
Den tiefer Fliegendem und schneller Steigendem sollte Vorrang gegeben werden.
Verliert man ein im selben Aufwind und in der Nähe kreisendes Luftfahrzeug aus den Augen, so ist der Aufwind sofort und ohne weitere Richtungsänderung zu verlassen.
Und hier noch eine OGH-Entscheidung vom 30.05.2011:
Aus § 53 Z 1 LVR 1967 ergibt sich ein Vorrang des kreisenden Luftfahrzeugs gegenüber dem in das Aufwindgebiet Einfliegenden. Auf die Drehrichtung des Kreisenden kommt es nicht an, sodass § 14 LVR 1967 insoweit keine Rolle spielt. Der Einfliegende hat den im Aufwindgebiet Kreisenden in jedem Fall auszuweichen. Im Übrigen ist gemäß § 11 Abs 1 LVR 1967 ein entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten.