Die Verordnung ist mit 01.06.2006 in Kraft getreten. In § 88 wird die Gültigkeitsdauer von Lizenzen für einsitzige Hängegleiter und Paragleiter neu geregelt. Diese Lizenzen sind ab sofort unbefristet gültig, der bisher erforderliche 3-jährige Überprüfungsflug ist weggefallen. Stattdessen heißt es jetzt: „Die Inhaber solcher Berechtigungen dürfen ihre Berechtigung nur ausüben, wenn keine Zweifel am Fortbestehen der für die sichere Ausübung der betreffenden Berechtigung erforderlichen fachlichen Befähigung bestehen. Bei Vorliegen solcher Zweifel ist eine entsprechende Nachschulung in einer berechtigten Zivilluftfahrerschule durchzuführen.“ Für Doppelsitzerlizenzen bleibt es, wie auch in Deutschland, beim Überprüfungsflug alle 3 Jahre.
Weitere Änderungen in der ZLPV betreffen geringfügige Korrekturen in der Ausbildung der Piloten (so ist bspw. jetzt Windenschlepp während der Ausbildung möglich) und Fluglehrer. Hier wurden die Wünsche der österreichisch/-deutschen Harmonisierungskommission voll umgesetzt.
Eine Zusammenfassung der Änderungen wird in Kürze hier veröffentlicht.